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   ArbG Bonn, 04.10.2006 - 4 Ca 1452/06   

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https://dejure.org/2006,28093
ArbG Bonn, 04.10.2006 - 4 Ca 1452/06 (https://dejure.org/2006,28093)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 04.10.2006 - 4 Ca 1452/06 (https://dejure.org/2006,28093)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - 4 Ca 1452/06 (https://dejure.org/2006,28093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Kein Urlaubsabzug bei Freistellung

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Kein Urlaubsabzug bei Freistellung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit

    Auszug aus ArbG Bonn, 04.10.2006 - 4 Ca 1452/06
    Andernfalls ist nicht bestimmbar, ob der Arbeilgeber als Schuldner das Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirkt oder als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme verzichtet (BAG 14. März 2008 - 9 AZR 11/05 - NJOZ 2006, 3100: BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 312792 - BAGE 75, 294 mwN).

    Nur mit einer vom Arbeitnehmer akzeptiarter Freistellung unter Anrechnung auf Urlaub wird der Freistellungsanspruch zur Erfüllung von Urlaubsansprüchen erfüllt (BAG 14. März 2006 - 9 AZR 1105 - NJOZ 2006, 3100, BAG 15. Juni 2004 - 8 AFR 431/03 - BAGE 111, 80; BAG 9. August 1994 - 3 AZR 354/92 - BAGE 77, 2986).

    c) Weiterhin setzt die Anrechnung des Urlaubsanspruchs voraus, dass für den Arbeitnehmer bestimmbar ist, wann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch erfült (BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - NIOZ 2006, 3100).

    Anders als in den Fällen der Freistellung für die Dauer der Kündigungsfrist, wo der Arbeitnehmer während der restlichen Dauer seines Arbeitsverhältnisses nicht mehr damit rachnen muss, eine Arbeitsieistung erbringen zu müssen, weiß die Klägerin nicht, ari welchen Tagen die Beklagte sie durch Urlaubsgewährung von der Pflicht zur Arbeitsieistung freistellt (BAG 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 -; BAG 14. Marz 2006 - 9 AZR 11/05 - NJOZ 2006, 3100),.

  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 431/03

    Weitere Masseunzulänglichkeit - Urlaubsentgelt

    Auszug aus ArbG Bonn, 04.10.2006 - 4 Ca 1452/06
    Nur mit einer vom Arbeitnehmer akzeptiarter Freistellung unter Anrechnung auf Urlaub wird der Freistellungsanspruch zur Erfüllung von Urlaubsansprüchen erfüllt (BAG 14. März 2006 - 9 AZR 1105 - NJOZ 2006, 3100, BAG 15. Juni 2004 - 8 AFR 431/03 - BAGE 111, 80; BAG 9. August 1994 - 3 AZR 354/92 - BAGE 77, 2986).
  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 312/92

    Urlaubsrecht; Urlaubserteilung während Beschäftigungsverbot

    Auszug aus ArbG Bonn, 04.10.2006 - 4 Ca 1452/06
    Andernfalls ist nicht bestimmbar, ob der Arbeilgeber als Schuldner das Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirkt oder als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme verzichtet (BAG 14. März 2008 - 9 AZR 11/05 - NJOZ 2006, 3100: BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 312792 - BAGE 75, 294 mwN).
  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

    Auszug aus ArbG Bonn, 04.10.2006 - 4 Ca 1452/06
    Anders als in den Fällen der Freistellung für die Dauer der Kündigungsfrist, wo der Arbeitnehmer während der restlichen Dauer seines Arbeitsverhältnisses nicht mehr damit rachnen muss, eine Arbeitsieistung erbringen zu müssen, weiß die Klägerin nicht, ari welchen Tagen die Beklagte sie durch Urlaubsgewährung von der Pflicht zur Arbeitsieistung freistellt (BAG 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 -; BAG 14. Marz 2006 - 9 AZR 11/05 - NJOZ 2006, 3100),.
  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 481/84

    Urlaub - Urlaubsanspruch - Anrechnung - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus ArbG Bonn, 04.10.2006 - 4 Ca 1452/06
    Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers kanri etwa auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch von der Arbeit freistellt (ständige Rechtsprechung BAG 18. Dezember 1986 - 8 AZR 481/84 - BAGE 54, 59).
  • LAG Köln, 13.03.2007 - 9 Sa 1314/06

    Freistellung; Anrechnung auf Urlaub

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 04.10.2006 - 4 Ca 1452/06 - wird kostenpflichtig mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass der Urlaub der Klägerin aus dem Jahr 2006 nicht durch die Freistellung im Jahr 2006 erfüllt worden ist.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 4. Oktober 2006 - 4 Ca 1452/06 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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